Am 12. September 2021 ist Kommunalwahl in Niedersachsen. Aus Bramscher Sicht werden die kommunalen VertreterInnen für die Wahlperiode vom 01. November 2021 bis zum 31.10.2026 neu gewählt. Die aktuelle Wahlperiode endet am 31.10.2021. In Bramsche gibt es zur Kommunalwahl folgende Wahlen:
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- Ortsratswahl in den jeweiligen Ortsteilen von Bramsche
- Stadtratswahl Bramsche
- Kreistagswahl zur Wahl der VertreterInnen aus Bramsche für den Kreistag
- Bürgermeisterwahl
Mit Ausnahme der Bürgermeisterwahl haben Sie als wahlberechtigte Person für die Bürgermeisterwahl eine Stimme sowie je drei Stimmen für Ortsratswahl, Stadtratswahl und Kreistagswahl.
Wer ist wahlberechtigt?
Eine Person wird als wahlberechtigt bezeichnet, wenn sie gemäß Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) am Tag der Wahl folgende Kriterien erfüllt:
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- Besitz der deutschen StaatsbürgerInnenschaft oder die StaatsbürgerInnenschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- mindestens 16 Jahre alt,
- seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz im Wahlgebiet haben,
- im WählerInnenverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben; (Wahlberechtigte werden von den Kommunen automatisch in das WählerInnenverzeichnis eingetragen, wenn sie sich rechtzeitig mit ihrem Wohnsitz in dem Wahlgebiet angemeldet haben.)
In der Regel erhalten Sie als wahlberechtigte Person eine sog. Wahlbenachrichtigungskarte per Post. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen, melden Sie sich bei der Stadt Bramsche (www.bramsche.de)
Briefwahl
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie Informationen zur Beantragung einer Briefwahl. Gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte im Rathaus bzw. auf Antrag per Post (Hierfür müssen Sie ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit ausgefüllter Rückseite an die Stadtverwaltung zurückschicken) oder per Mail an briefwahl@nullbramsche.de schicken. Sie können die Briefwahl auch über folgendes Formular sowohl für die Kommunalwahl 2021 als auch für die Bundestagswahl 2021 beantragen: Briefwahl beantragen.
Sie können zudem über das Nachbargebäude des Rathauses in der Hasestraße 9 während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung die Unterlagen zur Briefwahl direkt abholen bzw. direkt vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen und in die Briefwahlurne einwerfen. Sie bekommen für die Kommunalwahl insgesamt 4 verschiedene Wahlzettel.
Wie Sie die SPD wählen, haben wir in der nachfolgenden Grafik noch einmal zusammengefasst.

Wie wähle ich?
Bei der Bürgermeisterwahl haben Sie insgesamt eine Stimme. Es gibt zwei Bewerber für das Amt des Bürgermeisters. Sie setzen ihr Kreuz bei dem Kandidaten, den Sie unterstützen möchten.
Bei den anderen Wahlen (Ortsrat, Stadtrat, Kreistag) haben Sie je drei Stimmen. Die BewerberInnen sind auf dem Stimmzettel mit ihren vollständigen Namen unter ihrer jeweiligen Partei aufgeführt. Sie haben nun die Möglichkeit, alle drei Stimmen derselben Liste einer Partei oder Person zu geben (Das nennt sich „kumulieren“). Die drei Stimmen können aber auch auf verschiedene Listen und Personen aufgeteilt werden (Das nennt sich dann „panaschieren“). Möglich ist auch, weniger Stimmen abzugeben, also nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei mehr als drei Kreuzen ist der Stimmzettel jedoch ungültig.
Wie Sie die SPD wählen, haben wir in dennachfolgenden Grafik noch einmal zusammengefasst.
Sie erhalten weitere Informationen zur Kommunalwahl 2021 unter folgenden Links:
Briefwahl in Bramsche beantragen